ANMELDUNG
Seit dem Kindergartenjahr 2016 / 2017 nehmen wir nur noch Online-Anmeldungen über den kita finder+ entgegen.
In den Monaten Januar – März bieten wir Ihnen die Möglichkeit, persönlich mit uns in Kontakt zu treten. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Bei diesen Gesprächen erhalten Sie Informationen über unseren Kindergarten.
Diese Anmeldegespräche werden unabhängig vom Tag der offenen Türe angeboten.
Wir bitten Sie daher, diese Gespräche wahrzunehmen, auch wenn Sie bereits beim Tag der offenen Türe im Oktober unsere Einrichtung besucht haben.
Elternentgelte
Für 3- bis 6-jährige Kinder Komplettbefreiung vom Elternentgelt in allen Buchungskategorien.
Besonderheit im Kindergarten
Die monatlichen Elternentgelte werden mit dem staatlichen Zuschuss für Kindergartenkinder verrechnet somit ergibt sich tatsächlich eine Entgeltfreiheit. Für die oben genannten Kinder wird
deshalb kein Besuchsentgelt erhoben.
Für jedes Kind beträgt das Verpflegungsgeld zuzüglich monatlich 80,00 €
Für Geschwisterkinder, ob Zweit- oder Drittkinder bieten wir keine Gebührenermäßigung an.
Für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben, gelten folgende monatlichen Elternentgelte:
Für jedes Kind beträgt das Verpflegungsgeld zuzüglich monatlich 80,00 €
Für Geschwisterkinder, ob Zweit- oder Drittkinder bieten wir keine Gebührenermäßigung an.
Die Nicht-Münchner-Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 90 SGB VIII beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.
Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2019 / 2020
Ab dem 1. September 2019 gilt nach Abzug des Beitragszuschusses für alle Stundenkategorien komplette Gebührenbefreiung.
Für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben, gelten folgende maximalen Elternentgelte:
ab 4 bis 5 Std.: 117,00 €
ab 5 bis 6 Std.: 142,00 €
ab 6 bis 7 Std.: 167,00 €
ab 7 bis 8 Std.: 192,00 €
ab 8 bis 9 Std.: 217,00 €
ab 9 bis 10 Std.: 242,00 €
Die Nicht-Münchner-Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 90 SGB VIII beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.
Für jedes Kind beträgt das Essensgeld zuzüglich monatlich 70,00 €
Für Geschwisterkinder, ob Zweit- oder Drittkinder bieten wir keine Gebührenermäßigung an.
Hinweis: Die Zentrale Gebührenstelle des Referats für Bildung und Sport übernimmt zukünftig die Einkommensberechnung für die Sorgeberechtigten, die eine einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wünschen (hierum müssen sich die Eltern selbst bemühen).
Für Drittkinder kann ein Antrag zur Drittkindermäßigung gestellt werden! Die entsprechenden Formblätter finden sie auf der Homepage der Landeshauptstadt München.
Hier finden Sie den direkten Zugang zum kita finder+ und erhalten weitere Informationen zur Anmeldung.
ERNÄHRUNG
Die gemeinsamen Malzeiten bilden ein großes Handlungsfeld in der pädagogischen Praxis.
BEWEGUNG
Wir unterstützen die Kinder, indem wir ihnen die Möglichkeit bieten, ihren Drang nach Bewegung nachzugehen.
KINDERGARTEN
ST. HELENA
Fromundstr. 4
81547 München
Telefon
089 / 69 20 176
E-Mail
St-Helena.muenchen
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